§ Kopfbedeckung (Bibel & Koran)

Kopfbedeckung => Ist es Pflicht?!

 

BIBEL:

Kapitel 11:1-16

1 Werdet meine Nachahmer, gleichwie ich Christi! 2 Ich lobe euch, Brüder, daß ihr in allen Dingen meiner eingedenk seid und an den Überlieferungen festhaltet, so wie ich sie euch übergeben habe. 3 Ich will aber, daß ihr wisset, daß Christus eines jeglichen Mannes Haupt ist, der Mann aber des Weibes Haupt, Gott aber Christi Haupt. 4 Ein jeglicher Mann, welcher betet oder weissagt und etwas auf dem Haupte hat, schändet sein Haupt. 5 Jedes Weib aber, welches betet und weissagt mit unverhülltem Haupt, schändet ihr Haupt; es ist ein und dasselbe, wie wenn sie geschoren wäre! 6 Denn wenn sich ein Weib nicht verhüllen will, so lasse sie sich das Haar abschneiden! Nun es aber einem Weibe übel ansteht, sich das Haar abschneiden oder abscheren zu lassen, so soll sie sich verhüllen. 7 Der Mann hat nämlich darum nicht nötig, das Haupt zu verhüllen, weil er Gottes Bild und Ehre ist; das Weib aber ist des Mannes Ehre. 8 Denn der Mann kommt nicht vom Weibe, sondern das Weib vom Mann; 9 auch wurde der Mann nicht um des Weibes willen erschaffen, sondern das Weib um des Mannes willen. 10 Darum muß das Weib ein Zeichen der Gewalt auf dem Haupte haben, um der Engel willen. 11 Doch ist im Herrn weder das Weib ohne den Mann, noch der Mann ohne das Weib. 12 Denn gleichwie das Weib vom Manne kommt , so auch der Mann durch das Weib; aber das alles von Gott. 13 Urteilet bei euch selbst, ob es schicklich sei, daß ein Weib unverhüllt Gott anbete! 14 Oder lehrt euch nicht schon die Natur, daß es für einen Mann eine Unehre ist, langes Haar zu tragen? 15 Dagegen gereicht es einem Weibe zur Ehre, wenn sie langes Haar trägt; denn das Haar ist ihr statt eines Schleiers gegeben. 16 Will aber jemand rechthaberisch sein, so haben wir solche Gewohnheit nicht, die Gemeinden Gottes auch nicht.

 

KORAN:
Auch in der islamischen Welt gibt es keine Einigkeit, in welcher Form sich Frauen in der Öffentlichkeit verhüllen müssen. Der Wortlaut des Koran ist hier nicht eindeutig. Aus Sure 24:31 geht nicht hervor, dass auch der Kopf bzw. die Haare bedeckt sein sollen ("sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck [d. h. die Körperteile, an denen sie Schmuck tragen; der Übers.] nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen"). Auch Sure 33:59 schafft keine Klarheit ("O Prophet, sag deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf [djilbab] über sich herunter ziehen").
Im Allgemeinen aber wird aus diesen Suren die Pflicht zur Verhüllung abgeleitet. Das zeigt sich bei gläubigen Musliminnen darin, dass sie lockere, weite Kleidung tragen, die Arme und Beine bedecken und die Konturen des Körpers möglichst nicht abbilden. In der Regel gehört dann auch die Bedeckung des Kopfes dazu. Andere Musliminnen hingegen tragen ein Kopftuch, das die Haare bedeckt, dass wiederum der sonstigen modischen Kleidung angepasst sein kann. Wiederum andere lehnen eine Verpflichtung zum Kopftuch ab, weil sie im Koran eben nicht ausdrücklich gefordert sei. Befürworterinnen und Befürworter des Kopftuches sprechen diesen Frauen dann zwar nicht den Glauben an sich ab, wohl aber seine Ernsthaftigkeit.
Unabhängig von der Herleitung aus dem Koran gibt es in den islamischen Ländern eine auf die Zeit Mohammeds zurück reichende Tradition der Kopfbedeckung von Frauen. Aus dieser Tradition heraus leitet sich eine kulturell bedingte, als religiös begründete Verpflichtung zum Tragen des Djilbab oder Tschador ab.

 

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